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Montag, 6. Mai 2024

HZA-P: ZOLL stoppt Einfuhr von 36 gefälschten Aluminiumfelgen / Welttag des geistigen Eigentums am 26. April 2024 – Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

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Potsdam (ots) –

36 gefälschte Aluminiumfelgen stellten Zöllnerinnen und Zöllner kürzlich bei der Einfuhr am Flughafen Berlin Brandenburg fest. Hierbei handelte es sich nicht nur um bloße Markenfälschungen. Der Zoll wendete gleichzeitig eine große Gefahr für die Bevölkerung ab. Denn häufig entsprechen solche Fälschungen nicht den deutschen Produktsicherheitsstandards. Werden diese Produkte anschließend in Fahrzeugen verbaut, ist dies im Straßenverkehr besonders gefährlich.

Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden zwei Frachtsendungen mit 60 Aluminiumfelgen für Sportwagen und einem Warenwert von insgesamt 41.300 Euro angemeldet. Eine anschließende Recherche ergab, dass es sich bei über der Hälfte der Aluminiumfelgen eines renommierten Markeninhabers um Markenfälschungen handelte.

Für diese gefälschten Felgen beantragte der Markeninhaber nun die Vernichtung. Dies geschieht im Weiteren unter zollamtlicher Aufsicht. Die Kosten hierfür trägt der Einführer. Der Leiter des Zollamts Flughafen Berlin Brandenburg, Herr Böhm, ergänzte hierzu: „Nach Prüfung des Sachverhalts hatten die Alufelgen einen Wiederverkaufswert in der Europäischen Union von etwa 4.500 Euro je Stück.“

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Unter die für die Kundschaft kaum noch zu überblickenden Angebote auf Online-Shops, Marketplaces oder Social Media mischen sich auch illegale Mitbewerber mit gefälschten Produkten. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Auch die Produktsicherheit steht bei den vermeintlichen Schnäppchen in Frage. Unsichere elektronische Geräte oder zu Unrecht als unbedenklich gekennzeichnetes Kinderspielzeug sind nur wenige Beispiele, die für Privatpersonen zur Gefahr werden können.

Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sieht der Zoll bei der Warenkontrolle genau hin, um Fälschungen zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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